Aufmacher · Recht
Seit 1. September ist Kratom als Lebensmittel in Österreich verboten
Kein Suchtmittel, aber auch kein Lebensmittel mehr: Mit der Novelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes hat Österreich einen eigenen Weg gewählt. Das Gesundheitsministerium nennt Kratom ausdrücklich.
Verboten ist seit 1. September 2026, Lebensmittel in Verkehr zu bringen, die „psychoaktive Stoffe enthalten, deren Verwendung nicht als herkömmlich zu bezeichnen ist“. Das trifft Tee, Getränke, Fruchtgummis – und alle, die solche Produkte anbieten. Was das für Shops und für Käuferinnen und Käufer bedeutet, wie das Lebensmittelbuch den Kratombaum einordnet und was die Länder jetzt tun, haben wir in drei Beiträgen aufgeschrieben.