Recht · Rechtslage
Kratom in Österreich: Was seit 1. September 2026 gilt
Kratom ist in Österreich kein Suchtmittel – aber seit 1. September 2026 dürfen Lebensmittel mit nicht herkömmlichen psychoaktiven Stoffen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Was das LMSVG-Verbot bedeutet.
Redaktion KratomblattStand: 8 Quellen
Österreich hat heuer einen eigenen Weg gewählt. Kratom wurde nicht ins Suchtmittelgesetz aufgenommen, sondern über das Lebensmittelrecht erfasst. Wer verstehen will, was erlaubt ist und was nicht, muss diese beiden Ebenen auseinanderhalten.
Ist Kratom in Österreich legal oder verboten?
Beides ist zu kurz gegriffen. Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin – die beiden wichtigsten Alkaloide des Kratombaums – fallen laut Berichterstattung der Oberösterreichischen Nachrichten weder unter das Suchtmittelgesetz (SMG) noch unter die Psychotropen-Verordnung. Kratom ist damit keine „Droge“ im strafrechtlichen Sinn.
Seit 1. September 2026 gilt aber ein Verbot im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG). § 5 Abs. 1 erhielt eine neue Z 4. Verboten ist seither, Lebensmittel in Verkehr zu bringen, die
„psychoaktive Stoffe enthalten, deren Verwendung nicht als herkömmlich zu bezeichnen ist“.
Das Gesundheitsministerium (BMASGPK) hat in seiner Aussendung zum Nationalratsbeschluss vom 7. Juli 2026 Kratom ausdrücklich genannt – neben Muscimol, Kanna, Blauem Lotus und Hawaiianischer Holzrose.
Warum das Lebensmittelrecht und nicht das SMG?
Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage begründen das offen: Psychoaktive Stoffe, die nicht dem SMG unterliegen, hätten in der Praxis Zuständigkeitsprobleme verursacht. Sie seien „immer wieder in Lebensmitteln wie beispielsweise Fruchtgummis“ eingesetzt worden. Ein Verbot im Lebensmittelrecht soll den Behörden ermöglichen, Maßnahmen anzuordnen.
Ausdrücklich ausgenommen sind herkömmliche psychoaktive Zutaten wie Koffein. Was herkömmlich ist, soll sich nach dem Österreichischen Lebensmittelbuch (Codex) richten – mehr dazu im Beitrag über Kratomtee und das Lebensmittelbuch.
Was heißt das konkret?
- Als Lebensmittel – also als Tee, Getränk, Fruchtgummi, Nahrungsergänzungsmittel – ist Kratom in Österreich seit 1. September 2026 nicht mehr verkehrsfähig. Ein Verkauf als „Kratomtee“ ist laut MeinBezirk nicht mehr zulässig.
- Kein generelles Drogenverbot: Laut demselben Bericht entscheidet der Zweck des Produkts.
- Zulassung: Kratom ist in Österreich weder als Arzneimittel noch als Lebensmittel zugelassen (Konsument/VKI). Eine eigene Stellungnahme von BASG oder AGES zu Kratom haben wir nicht gefunden.
- EU-Ebene: Unabhängig von der neuen Regel gilt Kratom in der EU als nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel – siehe Novel Food.
Was das für Händler und für Käuferinnen und Käufer im Einzelnen bedeutet, steht im Beitrag Das LMSVG-Verbot: Was Händler dürfen, was Käufer wissen sollten.
Was die Länder tun
Die Kontrolle von Lebensmitteln ist in Österreich Sache der Lebensmittelaufsicht der Länder. Nach einem Fall in Innsbruck – ein 22-Jähriger erlitt nach „Kratomtee“ einen Herzstillstand – kündigte die oberösterreichische Gesundheitslandesrätin Haberlander Anfang Oktober 2026 an, die Lebensmittelaufsicht zu mobilisieren. In Tirol wird über Prävention, Aufklärung und das Verbot öffentlich diskutiert.
Was wir nicht wissen
Die Nummer, unter der die Novelle im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde, konnten wir nicht prüfen; das Datum des Inkrafttretens stammt aus dem Gesetzestext der Regierungsvorlage (§ 95 Abs. 40) und aus der Berichterstattung. Den Wortlaut des SMG haben wir nicht selbst im RIS durchsucht – die Aussage, Kratom sei dort nicht erfasst, stützt sich auf Medienberichte.
Häufige Fragen
Ist Kratom in Österreich legal?
Kratom ist in Österreich kein Suchtmittel im Sinn des Suchtmittelgesetzes (SMG). Seit 1. September 2026 dürfen aber Lebensmittel, die psychoaktive Stoffe mit nicht herkömmlicher Verwendung enthalten, nicht mehr in Verkehr gebracht werden – das Gesundheitsministerium nennt Kratom dabei ausdrücklich. Kratom ist also nicht pauschal verboten, als Lebensmittel (etwa als „Kratomtee“) aber nicht mehr verkehrsfähig.
Gibt es ein Kratom-Verbot in Österreich?
Ja, im Lebensmittelrecht. Die Novelle des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) ergänzt § 5 Abs. 1 um eine neue Z 4: Verboten ist, Lebensmittel in Verkehr zu bringen, die „psychoaktive Stoffe enthalten, deren Verwendung nicht als herkömmlich zu bezeichnen ist“. Ein strafrechtliches Verbot nach dem SMG ist das nicht.
Ist der Besitz von Kratom in Österreich strafbar?
Das neue Verbot richtet sich an das Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Die dazugehörige Strafbestimmung (§ 90 Abs. 4 Z 1 LMSVG) knüpft laut den Erläuterungen an genau dieses Inverkehrbringen an. Einen eigenen Tatbestand für Kauf oder Besitz durch Privatpersonen enthält die Novelle nicht. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Ist Kratom in Österreich ein Suchtmittel?
Nein. Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin sind laut Berichterstattung weder im Suchtmittelgesetz noch in der Psychotropen-Verordnung erfasst. Die Erläuterungen zur LMSVG-Novelle begründen das neue Verbot gerade damit, dass psychoaktive Stoffe außerhalb des SMG in der Praxis Zuständigkeitsprobleme verursachen.
Seit wann gilt das Verbot?
Seit 1. September 2026. Der Nationalrat hat die Novelle am 7. Juli 2026 beschlossen. Die Nummer der Kundmachung im Bundesgesetzblatt konnten wir bei Redaktionsschluss nicht prüfen.
Quellen
- Regierungsvorlage 518 d.B. (XXVIII. GP) – Gesetzestext, Parlament
- Regierungsvorlage 518 d.B. – Erläuterungen, Parlament
- Parlamentskorrespondenz PK0605, 23. 6. 2026
- BMASGPK: Nationalrat beschließt Novelle zum LMSVG, OTS 7. 7. 2026
- Österreichisches Lebensmittelbuch, Kapitel B 31 Tee und teeähnliche Erzeugnisse (PDF)
- Oberösterreichische Nachrichten, 1. 10. 2026
- MeinBezirk Tirol, 30. 9. 2026
- Konsument (VKI): Kratom – Gesundheitsrisiko, 23. 10. 2025