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Kratomblatt

Recht · Seit 1. September 2026

Das LMSVG-Verbot: Was Händler dürfen und was Käufer wissen sollten

Das Kratom-Verbot in Österreich betrifft das Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Welche Pflichten Shops und Händler haben, welche Befugnisse die Aufsicht im Internethandel bekam – und was für Käuferinnen und Käufer gilt.

Redaktion KratomblattStand: 5 Quellen

Verschnürtes Paket und gepolsterter Umschlag
Verschnürtes Paket und gepolsterter Umschlag · Aquarell: Kratomblatt

Ein Gesetz, das „Lebensmittel“ regelt, betrifft vor allem die, die Lebensmittel anbieten. Das ist der Schlüssel zum österreichischen Kratom-Verbot – und der Grund, warum die Antwort für Händler eine andere ist als für Käufer.

Was ist seit 1. September 2026 verboten?

§ 5 Abs. 1 LMSVG listet Lebensmittel auf, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Die neue Z 4 erfasst Lebensmittel, die psychoaktive Stoffe enthalten, „deren Verwendung nicht als herkömmlich zu bezeichnen ist“. Das Gesundheitsministerium zählt Kratom ausdrücklich dazu. Verboten ist also: Kratom als Lebensmittel anzubieten, bereitzuhalten, zu verkaufen oder abzugeben.

Was Händler nicht mehr dürfen

  • Kratomtee, Kratomgetränke, Fruchtgummis, Sirup oder Kapseln als Lebensmittel oder Nahrungsergänzung verkaufen – genau diese Produktgruppen (Fruchtgummis) nennen die Erläuterungen als Anlass.
  • Den Verstoß ahndet die neue Strafbestimmung in § 90 Abs. 4 Z 1 LMSVG.
  • Im Internethandel bekam die Aufsicht neue Werkzeuge: Proben werden am Firmensitz gezogen, der auf der Webseite angegeben ist; als Maßnahme ist ausdrücklich das „Verbot des Anbietens oder Bewerbens im Internet“ und die „Abschaltung“ der Webseiten vorgesehen (§ 39 Abs. 1 Z 1 neu).

Wo die Grenze unscharf ist: Was ist ein Lebensmittel?

Viele Shops verkaufen Kratom als „botanisches Sammlerstück – nicht für den menschlichen Verzehr“. Ob das reicht, ist rechtlich nicht trivial. Die EU-Basisverordnung 178/2002 zählt zu Lebensmitteln nicht nur, was zum Verzehr bestimmt ist, sondern auch, wovon man nach vernünftigem Ermessen erwarten kann, dass Menschen es aufnehmen. Das niederländische Berufungsgericht für Wirtschaftsverwaltungssachen (CBb) hat Kratom 2025 auf dieser Grundlage als Lebensmittel eingestuft.

Auf der anderen Seite berichtet MeinBezirk, Kratom sei in Österreich kein generell verbotenes Rauschmittel – entscheidend sei der Zweck des Produkts. Eine veröffentlichte Entscheidung einer österreichischen Behörde oder eines Gerichts, wie „Sammlerstück“-Produkte zu beurteilen sind, haben wir nicht gefunden.

Was Käuferinnen und Käufer wissen sollten

  • Keine Strafbestimmung für den Erwerb: Die Novelle richtet sich an das Inverkehrbringen. Für Privatpersonen enthält sie keinen eigenen Tatbestand.
  • Kein Suchtmittel: Kratom fällt nicht unter das SMG (siehe Kratom in Österreich).
  • Kein geprüftes Lebensmittel: Kratom ist in Österreich nicht als Lebensmittel zugelassen. Verunreinigungen sind dokumentiert – siehe Salmonellen, Schwermetalle, Beimischungen. Ein Laborbefund zur konkreten Charge hilft bei der Einschätzung.
  • Ausland: Wer im Ausland bestellt, sollte die Rechtslage im Versandland kennen – siehe Nachbarländer.

Kratom kaufen nach dem Verbot – vor Ort oder im Shop?

Wie sich das Angebot im stationären Handel – Headshops, Trafiken, Automaten – seit September verändert hat, haben wir nicht erhoben. Unsere Seite Bezugsquellen nennt zwei Online-Shops mit Preisen und Versandbedingungen für Österreich.

Häufige Fragen

Darf ein Shop in Österreich noch Kratom verkaufen?

Nicht als Lebensmittel. Tee, Getränke, Fruchtgummis oder Kapseln „zum Verzehr“ mit Kratom fallen seit 1. September 2026 unter das Verbot des § 5 Abs. 1 Z 4 LMSVG. Ob ein Produkt rechtlich ein Lebensmittel ist, hängt laut Berichterstattung vom Zweck ab. Eine behördliche Entscheidung dazu, wie Produkte zu beurteilen sind, die ausdrücklich „nicht für den menschlichen Verzehr“ verkauft werden, haben wir bei Redaktionsschluss nicht gefunden.

Kann man Kratom in Österreich legal kaufen?

Die Novelle verbietet das Inverkehrbringen, nicht den Erwerb. Eine Strafbestimmung für Käuferinnen und Käufer enthält sie nicht. Wer bestellt, sollte aber wissen: Kratom ist weder als Lebensmittel noch als Arzneimittel zugelassen, also auch nicht als solches geprüft.

Gilt das Verbot auch für Online-Shops aus dem Ausland?

Die Novelle passt das LMSVG ausdrücklich an den Internethandel an: Probenahmen bei Online-Händlern, Verbote des Anbietens im Internet und das Abschalten von Webseiten sind vorgesehen. Wie die Aufsicht gegenüber Shops mit Sitz im Ausland konkret vorgeht, ist uns nicht bekannt.

Was droht bei einem Verstoß?

Der Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Z 4 wurde in die Strafbestimmung des § 90 Abs. 4 Z 1 LMSVG aufgenommen. Die konkrete Strafhöhe nennen wir hier nicht, weil wir den geltenden Wortlaut von § 90 nicht im RIS geprüft haben.

Quellen

  1. Regierungsvorlage 518 d.B. – Gesetzestext (§ 5, § 36, § 39, § 90, § 95)
  2. Regierungsvorlage 518 d.B. – Erläuterungen
  3. BMASGPK, OTS 7. 7. 2026
  4. MeinBezirk Tirol, 30. 9. 2026
  5. College van Beroep voor het bedrijfsleven, 24. 6. 2025, ECLI:NL:CBB:2025:340